AGB RETREAT „Butterfly and Lotus goes Leo”

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Retreat (Stand April 2024)

Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung des o.g. Retreats (im Folgenden: „Retreat“) durch die Veranstalter Martina Kestane und Alexandra Steidl (im Folgenden: „Veranstalter“).

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

1.3. Die Buchung der Unterkunft kann die Teilnehmerin nur direkt bei dem jeweiligen angegebenen Hotel vornehmen, das auch die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung sämtlicher zur Unterbringung gehörender Leistungen trägt.

1.4. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und sind kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

2. Vertragspartner

Martina Kestane
Butterflymind
Plößberger Weg 33
95100 Selb

Alexandra Steidl
Herzensrosa
Welfenstraße 114
81541 München

3. Angebot, Annahme, Vertragsabschluss

3.1. Die Beschreibung des Retreats auf den Internetseiten www.butterflymind.de sowie www.herzensrosa.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung via E-Mail oder DM in Instagram oder per WhatsApp stellt die Annahme des Angebots und somit den Vertragsabschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebots durch die Anmeldung der Teilnehmerin erhält diese eine Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Vertragspartner, Alexandra Steidl – Herzensrosa.

Mit dieser E-Mail erhält die Teilnehmerin auch die Rechnung – ausgestellt durch Alexandra Steidl – Herzensrosa – findet sich in der E-Mail (Buchungsbestätigung) als Anhang beigefügt.

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Die Teilnehmerin kann die AGB des Veranstalters auf der Website www.butterflymind.de und www.herzensrosa.de unter „AGB Retreat“ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.2. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für die Teilnehmerin auf Nachfrage zugänglich.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1. Die Teilnehmerin bucht das Retreat schriftlich beim Veranstalter. Die auf der Website angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten keine Umsatzsteuer aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gem. §19 UStG.

Die Retreat-Kosten sind wie folgt fällig:

• 50% der Retreat-Kosten bis zum 05.08.2024
• Restbetrag iHv. 50% bis 05.09.2024

5.2. Die Rechnung ist per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu begleichen.

6. Rechte und Pflichten der Teilnehmerin

6.1. Die Teilnehmerin ist verpflichtet Ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Teilnehmerin ist verpflichtet etwaige Änderungen zeitnah an den Veranstalter mitzuteilen.

6.2. Die Teilnehmerin hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.

6.3. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, eine Unterkunft im angegebenen Hotel zu buchen. Die Teilnahme am Retreat ist ausschließlich im angegebenen Hotel möglich.
6.4. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Wenn sich die Teilnehmerin in ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist sie angehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen. Die Teilnahme am Retreat erfolgt durch die Teilnehmerin freiwillig sowie auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

6.5. Die Teilnehmerin ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.6. Der Teilnehmerin ist bewusst, dass sie mit der Ausübung der von ihr gewünschten Trainingsintensität die einhergehenden allgemeinen Risiken selbst zu tragen hat, und für die daraus entstehenden Sach- und Personenschäden selbst aufzukommen hat.

6.7. Falls trotz fachkundiger Anleitung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass die Teilnehmerin Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist der Veranstalter von jeder Haftung freigestellt.

6.8. Die Teilnehmerin schließt alle Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter aus, insbesondere solche, die aus eventuell gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen können.

6.9. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen.

6.10. Der Austausch der Lehrperson berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters / Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistung erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie Unterbringung und Verpflegung (ausgenommen Mittagslunch) der Teilnehmerin.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch das Ziel und der Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, der Teilnehmerin bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zu informieren.

In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückerstattet. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen.

7.4. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird das Hotel dem Teilnehmer ermöglichen die separate Buchung des Hotel-Aufenthalts zeitnah kostenfrei zu stornieren. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, der Teilnehmerin Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

7.5. Der Veranstalter behält sich vor das Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Lehrpersonen, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Die Teilnehmerin erhält dann die Kursgebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht.

8. Kein Widerrufsrecht bei Retreats

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, §312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

9. Stornierung durch die Teilnehmerin – Stornierungskosten

9.1. Die Teilnehmerin kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert die Teilnehmerin den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung der Teilnehmerin in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

Stornierung bis

– 05.09.2024: 20% der Retreat-Kosten
– 26.09.2024: 35% der Retreat-Kosten
– 05.10.2024: 50% der Retreat-Kosten
– ab dem 06.10.2024 sind 100% der Retreat-Kosten zu bezahlen
– ab dem ersten Retreat-Tag ist – unabhängig vom Grund des Rücktritts – keine Erstattung der Retreat-Kosten möglich

9.2. Die Teilnehmerin kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats eine Ersatzteilnehmerin stellen, die in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

9.3. Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

10. Rücktrittsrechte, Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Teilnehmerin als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmerin aus ihrer Vertragsbeziehung zum Hotel. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmerin infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Retreats durch den Veranstalter.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Website und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel,…) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Websites und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2. Die Teilnehmerin erklärt hiermit ihr Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen ihrer Person nach Ziffer 12.1. dieser AGB.

12.3. Die Teilnehmerin kann ihr Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.2. Soweit die Teilnehmerin Kaufmann ist, ist München ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.